Description: Informationen zur Durchführung der Belehrung nach § 43 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes. Durch die Belehrungen und Untersuchungen, soll sichergestellt werden, daß Krankheiten von den Beschäftigten nicht auf offene Lebensmittel übertragen werden und dadurch die Verbraucher infizieren.